Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der RUPP Getränke GmbH
Unsere AGBs finden Sie hier zum Download:
https://www.rupp-getraenke.de/wp-content/uploads/RUPP_AGBs.pdf
1. Allgemeines
1.1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lie-ferbedingungen (AGB).
1.2. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB für künftige Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot, Vertragsschluss, Bestellung
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen.
2.2. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Ausführung zustande, je nach-dem, welches Ereignis früher liegt.
2.3. Bestellen können Sie online unter: shop.kollex.de oder per E-Mail: bestellung@rupp-getraenke.de oder per Telefon: +49 (7243) 5253 – 0 (Mo – Fr 8-12, 13-17 Uhr). Der Bestellzugang muss bis 12 Uhr am Werktag vor Liefertermin erfolgen.
3. Preise, Lieferbedingungen, Mietbedingungen
3.1. Lieferungen, für die keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die am Tage der Fälligkeit gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich im Rahmen unserer Tourenplanung (Montag-Freitag) einschließlich Verladung und Transport zum Besteller, jedoch ohne Pfand für das Leergut und Paletten oder sonstige Verpackung.
3.2.1. Für Verbraucher (B2C) berechnen wir eine Liefergebühr ab 2 Verpackungseinheiten in Höhe von 2,75 €, ab 4 Verpackungseinheiten in Höhe von 2,25 €, ab 8 Verpackungseinheiten in Höhe von 1,75 € je Gebinde, je Fla-sche in Höhe von 0,50 € und je Fass in Höhe von 2,75 € inkl. MwSt.
3.2.2. Für Unternehmer (B2B) berechnen wir einen Logistikkostenzuschlag in Höhe von 6,00 € zzgl. MwSt. je Anlie-fervorgang. Für Abholungen vergüten wir eine Abholvergütung in Höhe von 5,00 € je HL.
3.2.3. Für Rückholungen berechnen wir eine Anfahrtspauschale inkl. gesetzlicher Maut Zone 1 bis 10km in Höhe von 22,50 €, Zone 2 bis 20km von 37,50 €, Zone 3 bis 30km von 52,50 € zzgl. MwSt. je Anfahrt.
3.3. Der Transport erfolgt bis zum Lagerort (B2B) bzw. bis an die Haus- Wohnungstür (B2C). Voll-, Leer- und Mietgut sind separat, verladefertig bereitzustellen.
3.4. Der Mindestbestellwert je Anliefervorgang beträgt: 3.4.1. Für Verbraucher (B2C) 2 Verpackungseinheiten. Bei Bestellungen unter diesem Wert berechnen wir einen Min-dermengenzuschlag in Höhe von 2,75 € inkl. MwSt.
3.4.2. Für Unternehmer (B2B): 150,00 € Nettowarenwert bzw. 15 Verpackungseinheiten. Bei Bestellungen unter die-sem Wert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 15,00 € zzgl. MwSt.
3.5. Unsere Preise für Mietgut verstehen sich je Veranstaltung, jedoch pauschal für maximal 5 Tage. Bei Verlust oder Beschädigung berechnen wir den Ersatzwert. Bestelltes Mietgut kann bis zu 7 Tage vor Liefertermin kostenfrei stor-niert werden, andernfalls berechnen wir die Miete bei Abholung.
4. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
4.1. Die Bezahlung unserer Forderungen erfolgt bei Verbrauchern in der Regel bar bei Lieferung. Bei Unternehmern kommt – wenn nichts anderes vereinbart wird – das Lastschriftverfahren zur Anwendung; der Besteller ist verpflich-tet, ggf. alle erforderlichen Erklärungen zur Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens schriftlich abzugeben.
4.2. Wurde Zahlung durch Überweisung vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf unserem Konto maßgeblich. Längere Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist; bei Verbrauchern ermä-ßigt sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Unsere Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich höheren Schadens bleiben unberührt.
4.4. Rabatte oder Skonti können nur abgezogen werden, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Ein Skontoabzug setzt voraus, dass sämtliche Zahlungen aus dem Auftrag innerhalb der Skontofrist bei uns eingehen.
4.5. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprü-chen möglich.
4.6. Bleibt der Besteller länger als einen Monat mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sind wir berechtigt, ausste-hende Lieferungen an den Besteller aus anderen Aufträgen oder aus Abrufaufträgen nur noch gegen Vorauskasse auszuführen.
4.7. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug
5.1. Alle Bestellungen werden von uns im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs und während der üblichen Ge-schäftszeiten ausgeführt. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Ein-flusses liegen, wenn solche Umstände nachweislich auf die Möglichkeit zur Einhaltung der Frist Einfluss haben.
5.2. Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz (einschl. etwaiger Folgeschäden) und Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn ein Fixgeschäft wurde vereinbart oder der Besteller kann geltend machen, wegen des von uns zu vertretenden Verzugs sei sein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen. Der Ausschluss gilt auch nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
6. Gewährleistung
6.1. Wir sind bemüht, alle Getränke und Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Gibt es dennoch Grund zu Beanstan-dungen gilt: 6.1.1. für Verbraucher (B2C): Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geltend gemacht werden.
6.1.2. für Unternehmer (B2B): Unternehmer haben die von uns gelieferte Ware sofort nach Eingang auf Qualitäts- und Mengenmängel zu überprüfen und uns etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassen der recht-zeitigen Mängelanzeige in Textform gilt die Ware als genehmigt. Den Besteller trifft die Beweislast für sämtli-che Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Man-gels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.1.3. Reklamationen von Fassbier in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen geltend gemacht werden und nur, wenn die Rückgabe mit einer Füllmenge von mehr als 50 % erfolgt.
6.2. Bei berechtigten und rechtzeitig vorgebrachten Beanstandungen leisten wir Gewähr nach dem Gesetz. Bei berechtig-ter Reklamation von Fassbier leisten wir nach unserer Wahl Ersatz entweder durch Bierlieferung in Höhe der Rückga-bemenge oder durch wertmäßige Gutschrift.
7. Leergut
7.1. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Bierfässer werden dem Besteller ungeachtet seiner Verpflichtung zur Entrich-tung von Pfand nur leihweise zur Verfügung gestellt.
7.2. Für Mehrwegflaschen, Kisten und Bierfässer erheben wir ein Pfandgeld nach den jeweils bei uns gültigen Pfandsät-zen. Das Pfandgeld wird in der Rechnung ausgewiesen und ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen.
7.3. Der Besteller ist zur Rückgabe des Leergutes (Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer) in einem ordnungsge-mäßen Zustand verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, aber berechtigt, mehr Leergut zurückzunehmen, als wir dem Besteller geliefert haben.
7.4. Die Lieferung von Leergut an den und die Rücknahme von Leergut vom Besteller wird bei uns mengenmäßig erfasst. Der jeweilige Leergutsaldo wird auf den Rechnungen ausgewiesen und gilt als genehmigt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen in Textform widerspricht. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung; der Besteller hat uns fehlendes Leergut mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich 20% zum Ausgleich von neu für alt zu ersetzen; das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadensersatzanspruch angerech-net. Übermengen werden dem Besteller mit den jeweils bei uns gültigen Pfand-sätzen ersetzt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwi-schen uns und dem Besteller unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung so-wie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfän-dung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern, insbesondere den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben.
8.3. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Sofern ein Forderungsübergang nach den bei der Weiterveräußerung getroffenen Vereinbarungen nicht möglich ist, ist der Besteller nur mit aus-drücklicher und schriftlicher Zustimmung von uns zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Dies gilt auch, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung einzustellen ist. Unabhängig da-von, ob die Weiterveräußerung in diesem Fall widerrechtlich oder mit unserer Zustimmung erfolgt, tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch auf ein Saldoguthaben in Höhe des Fakturenwertes an uns ab.
8.4. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers – insbesondere mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-verfahrens – erlischt das Einziehungsrecht. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben an uns zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Auf unser Verlangen hat der Besteller jederzeit, d.h. auch wenn er selbst zum Einzug berechtigt ist, uns eine von ihm unterzeichnete Abtretungsanzeige auszuhändigen.
9. Warenlieferung auf Kommission
9.1. Bei Warenlieferung auf Kommission nehmen wir ausschließlich originale, volle und sortenreine Verpackungseinheiten (Kasten, Karton, Tray, Schrumpfpack) zurück. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wein, Sekt und Spirituosen – diese nehmen wir auch einzeln (flaschenweise) zurück.
9.2. Für jede zurückgenommene Verpackungseinheit (Kasten, Karton, Tray, Schrumpfpack) berechnen wir eine Retouren-pauschale in Höhe von 1,25 €, für jede Flasche in Höhe von 0,50 € und für jedes Fass in Höhe von 2,50 € zzgl. MwSt.
10. Notdienst, Zusätzliche Dienstleistungen
10.1. Unseren Notdienst erreichen Sie ausschließlich nach Bestellung und schriftlicher Bestätigung am Samstag, Sonn- und Feiertag in der Zeit von 9-11 Uhr per Telefon, WhatsApp, SMS: +49 (152) 545 760 45 oder per E-Mail: not-dienst@rupp-getraenke.de Für die Bereitstellung berechnen wir eine Notdienstpauschale von 30,00 € je Einsatz. Die Verladung und Transport zum Besteller ist nur (bedingt) nach Einzelabsprache möglich.
10.2. Für zusätzliche Dienstleistungen (erweiterter Lieferservice, Auf-/Abbau, Reinigung etc.) berechnen wir 40,00 € zzgl. MwSt. je Personenstunde. Die Abrechnung der erbrachten Dienstleitung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in Ein-heiten von mindestens einer Viertelstunde. Für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag von 50 %.
11. Verbraucherschlichtung
11.1. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Zuständig wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl www.verbraucher-schlichter.de
12. Datenschutzhinweis
12.1. Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Anbahnung und der Durchführung eines Vertragsver-hältnisses zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Sollten Sie uns eine E-Mail-Adresse mitteilen, willigen Sie jederzeit widerruflich ein, dass wir Sie über diesen Weg kontaktieren. Wir treffen alle verhältnismäßigen und zumut-baren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffen unbefugter Dritter auf Daten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für alle Zahlungen und für Nacherfüllungsansprüche ist der Sitz unseres Unter-nehmens in Ettlingen.
13.2. Rechtsstreitigkeiten sind bei dem für uns zuständigen Gericht durchzuführen, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand Februar 23 – V1